Rutschhemmung und Rutschsicherheit in Berlin

Rutschsicherheit Gutachten in Berlin und deutschlandweit ist Thema dieser Internetseite. Die Rutschsicherheit auf Fliesen und besonders auch die Rutschsicherheit auf Naturstein zu messen und gegebenenfalls zu verbessern ist unser Metier seit über 15 Jahren. Als Gutachter für das Thema Rutschsicherheit bin Ich Ihr kompetenter Ansprechpartner wenn es um rechtsichere Gutachten, die Bestimmung der Rutschsicherheit vor Ort, sowie die unterschiedlichen Möglichkeiten zur  Verbesserung der Rutschhemmung geht.

 

Rufen Sie uns doch am besten gleich an – Thema Rutschsicherheit Gutachten in Berlin: 0800-1771971

 

Rutschsicherheit = Rechtsicherheit

 

Rutschsicherheit ist entscheidend zur Unfallprävention.

Rechtliche Vorgaben müssen strikt eingehalten werden.

Unternehmen sollten proaktiv Maßnahmen zur Gefahrenreduktion ergreifen.

Regelmäßige Prüfungen erhöhen die Sicherheit und reduzieren Haftungsrisiken.

Wir helfen Menschenleben zu retten

Rutschsicherheit und Rutschhemmung in Berlin

Verkehrssicherungspflicht

  • Rechtsgrundlage: Abgeleitet aus § 823 BGB Schadensersahtzpflicht, und verschiedenen Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften
  • Die Verkehrssicherungspflicht in Deutschland besagt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, dafür sorgen muss, dass Dritte nicht durch diese Gefahrenquelle zu Schaden kommen.
  • Dies gilt insbesondere für Eigentümer, Betreiber und Verantwortliche von Gebäuden und Arbeitsplätzen.

Unfallstatistik

  • 25% aller Arbeitsunfälle sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle.
  • 50.000 Unfälle pro Jahr erfordern stationäre Behandlung.
  • 4.800 Menschen erleiden Dauerschäden.
  • 35 tödliche Unfälle jährlich.

Bezug zur Rutschsicherheit

  • Unternehmen müssen rutschhemmende Bodenverhältnisse sicherstellen, um Stürze und Unfälle zu vermeiden.
  • Arbeitsstättenverordnung: Fußböden müssen trittsicher, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein.
  •  Bei Vernachlässigung kann der Geschäftsführer persönlich haften und mit
  •  Schadensersatzforderungen, Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
  •  Berufsgenossenschaften und Versicherungen können im Schadensfall Regressansprüche stellen.

Wer haftet im Schadensfall

  • Eigentümer von Gebäuden und Arbeitsstätten
  • Mieter und Pächter, wenn die Instandhaltungspflicht vertraglich übertragen wurde.
  • Hausverwaltungen sind für Instandhaltung und Sicherheit verantwortlich, bei nachgewiesener persönlicher Verantwortung, haftet der Geschäftsführer
  • Facility Manager übernehmen die operative Umsetzung von Instandhaltung und Sicherheit, kann persönlich belangt werrden, Hauptverantwortung liegt beim Auftraggeber
  • Unternehmer und Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer und Kunden betroffen sind

Strafmaß beim verletzten der Verkehrssicherungpflicht

  • § 823 BGB: Schadensersatzpflicht bei fahrlässiger Verletzung.
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre.
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe.
  • Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB): Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe bei bewusster Gefährdung.

Bewertung der Rutschsicherheit

  • Ein Boden kann im Laufe der Jahre seine rutschhemmenden Eigenschaften verlieren durch:
  • Abnutzung durch Nutzung. Schleichende Verglättung
  • Rückstände von Reinigungs- und Pflegemitteln.
  • Unsachgemäße Reinigungs- und Pflegemethoden
  • Es besteht die Pflicht dies zu kontrollieren und für ausreichende Sicherheit zu sorgen.

Unser Service zum Thema Rutschsicherheit

  • Rechtssichere Messung & Bewertung vor Ort.
  • Erstellung eines Prüfberichts mit Maßnahmenkatalog.
  • Kategorisierung:
  • – A: Kritisch – Dringende Maßnahmen erforderlich.
  • – B: Eingeschränkt betriebstauglich – Verbesserungen notwendig.
  • – C: Uneingeschränkt betriebstauglich.
  • Angebot von Wartungsverträgen für regelmäßige Überprüfung.

Rutschhemmung und Rutschsicherheit in Berlin

 

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